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Liefer- und Verkaufsbedingungen (Stand: Sept. 2013)
Fr unsere Verkäufe gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie e.V., Frankfurt, empfohlenen Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (GL-ZVEI*),
1 Umfang der Lieferungen und Leistungen
1.1 Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich. Es gelten ausschliesslich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrcklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2 Angebote, Abschlüsse. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
1.3 Typenänderungen. Bezieht sich das Geschäft auf Lieferungen oder Leistungen, die einer technischen Weiterentwicklung unterliegen, so sind wir berechtigt, den jeweils neuesten Typ zu liefern, sofern das Interesse des Bestellers nicht eindeutig auf den bestellten Typ beschränkt ist. Der Besteller ist in diesem Falle nur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er nachweist, dass sein Interesse an der Lieferung infolge der Typenänderung entfallen ist.
1.4 Eigenschaftszusicherungen. Die Angaben in unseren Prospekten, Typenlisten, Katalogen, Datenblättern und sonstigen Werbeschriften, in Spezifikationen, Pflichtenheften und sonstigen Technischen Lieferbedingungen, in Zertifikaten (z. B. certificate of compliance) und sonstigen Formularen stellen keine über die normale Gewährleistung hinausgehenden Zusicherungen von Eigenschaften im Sinne des 459 Abs. 2 BGB dar. Solche Eigenschaftszusicher- ungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung, bei der sie ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen.
1.5 Muster. Stellen wir dem Besteller Muster zur Verfügung, so gelten diese als Versuchsmuster und nicht als Probe im Sinne des 494 BGB. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Berechnung der blichen Handelspreise.
1.6 Annullierung von Auftrgen. Annullierungen (Rücktritt, Kündigung, usw.) von Aufträgen durch den Besteller brauchen von uns nicht akzeptiert zu werden. Sie bedürfen auf jeden Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Angefallene Kosten und entgangene Gewinn werden in voller Höhe weiterberechnet.
1.7 Teillieferungen. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
2 Preis
2.1 Die Preise verstehen sich ausschlielich Verpackung fr Lieferung ab Werk Hildesheim zuzglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenanpassung. Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise an die geänderten Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die vertragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder sonstige Materialien, deren Wert plötzlichen Kurssprüngen unterliegt, so gilt fr die Kostenanpassung keine zeitliche Begrenzung. In anderen Fällen ist die Kostenanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten liegt.
2.3 Öffentliche Aufträge. Unterliegt das Geschäft der VOPR 30/53, so gilt folgendes: Unsere Preise sind Marktpreise im Sinne des 4 VOPR 30/53. An Stelle des vereinbarten Preises tritt ein Selbstkostenpreis, wenn die zuständige Preisdienststelle rechtskräftig feststellt, da eine Preisbeurteilung nach den 3 und 4 VOPR 30/53 nicht möglich ist.öBei der Ermittlung des Selbstkostenpreises ist auf die Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung abzustellen. Soll der vereinbarte Preis als Höchstpreis gelten, so gilt als solcher der nach der Kostenanpassungsklausel ( 2.2) der Kostenentwicklung angepasste Preis. * ) Grüne Lieferbedingungen des ZVEI Seite 2 von 4
3 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz Innergemeinschaftlicher Warenverkehr (USt.-Ident-Nr.) ab 01.01.1993
3.1 Der Abnehmer versichert die Richtigkeit der Angaben seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident-Nr., die er unverzüglich ohne Aufforderung, sofern noch nicht geschehen, mitteilt. Er verpflichtet sich, jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift und seiner USt.-Ident-Nr. sowohl uns als auch der für ihn zuständigen Inlands-Finanzbehörde unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Lieferung wegen Mängeln bei der Angabe des Namens, der Anschrift oder der USt.- Ident-Nr. als steuerpflichtig behandelt, ersetzt der Abnehmer die von uns zu zahlende Steuer.
3.2 Kommt es zu einer Doppelbesteuerung – Erwerbsteuer im Abnehmerland, Umsatzsteuer in Deutschland – zahlt der Abnehmer die zuviel gezahlte (weil wegen der Erwerbsteuerpflicht nicht geschuldete) Umsatzsteuer an uns zurück.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
4.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Wird die in unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Sachen
untrennbar verbunden oder vermischt, so werden wir Miteigentümer der neuen Sache. Forderungen aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, bei Veräusserung zusammen mit anderen Waren in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.
4.3 Vermögensverschlechterung. Im Falle einer Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Besteller ( 4.2) sind wir berechtigt, die Weiterveräusserung oder Weiterverarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers zu verlangen.
4.4 Kontokorrentklausel. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschliesslich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur imordentlichen Geschäftsverkehr veräussert werden dürfen, vor.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu entrichten. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine behalten wir uns vor, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen.
5.2 Sofortige Fälligkeit. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
5.3 Zahlung. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich an DaSich UG Alfelderstr. 10 31139 Hildesheim, zu leisten.
5.4 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
6.2 Beanstandungen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzumelden.
7 Transportversicherung
7.1 Abschluss der Versicherung. Alle Produkte versichern wir nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
7.2 Pflichten des Bestellers im Schadensfall. Zur Wahrung der Rechte aus von uns abgeschlossenen Versicherungsverträgen obliegt es dem Besteller, wie folgt zu verfahren: Die Lieferung ist sofort bei Übergabe durch den Transportunternehmer auf Vollständigkeit und ordnungsgemässen Zustand zu überprüfen. Fehlen Teile der Lieferung oder weisen Beschädigungen oder sonstige Umstände auf Transportschäden oder –verluste hin, so ist dies auf dem Empfangsschein zu vermerken. Treten Hinweise auf Transportschäden erst nach der Übergabe durch den Transportunternehmer auf, so ist dieser unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen unter Beachtung folgender ab Ablieferung laufender Reklamationsfristen:
bei Beförderung mit der Post 24 Stunden bei Speditions-Rollfuhr 4 Tage bei Strassen-, Luft- oder Bahntransport 7 Tage
8 Haftung für Mängel
8.1 Grundsatz. Wir leisten dafür Gewähr, da unsere Produkte die in unseren einschlägigen Standardunterlagen (Kataloge, Datenblätter, Spezifikationen) angegebenen bzw. die im Einzelfall vereinbarten Merkmale aufweisen. Eine Gewährleistung fr die Verwendbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen, auch wenn wir ihn insoweit beraten haben. Dies gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation. Muster sind für den Umfang unserer Gewährleistung nicht massgebend. Die Produkthaftung fr lediglich von uns vertriebenen Gegenständen und Software, die von einem anderen Hersteller stammen, wird ausgeschlossen.
8.2 Datenverlust. Der Verkäufer haftet bei Verlust von Daten nur fr den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, da der Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
8.3 Eingangsprüfung, Mängelrgen. Die Bestimmungen des 377 HGB gelten fr den Besteller unabhängig davon, ob er im Rechtssinne Kaufmann ist oder nicht: zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen obliegt es ihm danach insbesondere, eine Eingangsprüfung durchzuführen und festgestellte Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Blosse Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge und entbindet den Besteller nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises.
8.4 Gewährleistung. Bei begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen dem Besteller Gutschrift. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Montage- und Demontagekosten, auf Schadenersatz, jede Haftung fr Folgeschäden, sowie Ansprüche auf Wandlung oder Minderung, entfallen.
8.5 Lebensdauerangaben. Soweit wir in unseren Standardunterlagen fr Produkte Lebensdauerangaben machen, handelt es sich um statistisch ermittelte mittlere Werte; sie dienen der Orientierung des Kunden und werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht – sind aber unverbindlich.
9 Schutzrechte
9.1 Unterlagen dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverstndnis kopiert und Dritten zugänglich gemacht werden ( 7 Abs. 1 PG oder 5 Abs. 4 GMG).
9.2 Jede Vervielfältigung von Software auf Datenträgern oder in Form von Unterlagen bedarf der schriftlichen Genehmigung (Ausnahme: Zum Zweck der Datensicherung für das bezogene System).
9.3 Standard- Software und sonstige vom Verkäufer vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden ausschliesslich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen. Die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag derDrittfirma. Der Verkäufer garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.
9.4 Falls durch die Herstellung und/oder die Lieferung der bestellten Ware oder die Duplizierung der angelieferten Datenträger und Software, Urheberrechte und/oder Rechte an Warenzeichen, Marken, Mustern, Etiketten oder sonstigen Schutzrechten verletzt werden und diese Verletzungen auf Weisung oder Wünsche des Auftraggebers oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer
von allen Ansprüchen Verletzter freizustellen.
10 Datenschutz
10.1 Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten werden bei uns und ggf. verbundenen Unternehmen sowie bei ausliefernden Stellen gespeichert.
11 Exportkontrolle
11.1 Alle durch uns gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Dem Kunden ist bekannt, da die Wiederausfuhr von Produkten den Aussenwirtschaftsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes unterliegt und ggf. genehmigungspflichtig ist. Es obliegt dem Kunden, sich über diese Vorschriften im einzelnen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigungen zu beantragen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von uns bezogenen Produkte oder technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und ber die Notwendigkeit der Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu unterrichten.
12 Gerichtsstand
12.1 Gerichtsstand ist Hildesheim, Deutschland.
12.2 Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschliesslich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
13 Salvatorische Klausel
13.1 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen.
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