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Datensicherung oder auch Backup ist unverzichtbar!
Nicht nur aus Sicht der IT sondern heute auch durch viele Gesetze wird eine Datensicherung, ein Backup zum unverzichtbaren Bestandteil Ihrer IT Prozesse.
Datensicherungen müssen Vorgaben erfüllen, vollständig sein und regelmäßig auf Wiederverwendung überprüft werden.
Gesetzeslage
Die Pflicht zur Datensicherung in Betrieben ergibt sich unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare, revisionssichere Buchführung (HGB). Von der kurzzeitigen Aufbewahrung (begrenzt auf einen Tag bis drei oder auch sechs Monate) unterscheidet sich die längerfristige Datenarchivierung, die anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Die Grundsätze zur Archivierung und Nachprüfbarkeit digitaler Datenbestände sind in Deutschland seit Januar 2002 für Unternehmen verbindlich in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium, zusammengefasst.
Dokumentation
Bei der Datensicherung ist es sehr wichtig, eine gute Dokumentation zu führen, da von ihr der Erfolg und die Geschwindigkeit der Datensicherung sowie der Wiederherstellung abhängen können.
Für eine bessere Übersichtlichkeit ist die Dokumentation für Sicherung und Wiederherstellung jeweils getrennt in einem Sicherungs- bzw. Wiederherstellungsplan festzulegen
Die Praxis lehrt, dass ein Backup einfach und effizient zu handhaben sein muss.
Gerade auch hier ist Analyse gefragt um zusammen mit den Benutzern eine Prozessoptimierung erreichen.
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